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Felix Sturm (Foto: Marianne Müller)
Felix Sturm hat vor dem Landgericht Hamburg an Eides statt versichert, den vom Boxweltverband WBA geforderten Pflichtverteidigungskampf gegen die Nr. 2 der Weltrangliste, Gennady Golovkin, auf keinen Fall durchzuführen, und zudem erklären lassen, seinen WBA-Titel gegebenenfalls freiwillig niederzulegen.
Dem vorausgegangen war ein Antrag von Universum vom 19. Februar 2010 an das Gericht, Sturm im Wege einer einstweiligen Verfügung zu untersagen, den Kampf gegen Golovkin ohne Mitwirkung von Universum zu vereinbaren und durchzuführen, nachdem Sturm außergerichtlich die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung abgelehnt hatte. Sturms Prozessvertreter hatten noch in einem Schriftsatz vom 15. Februar 2010 an das Gericht behauptet, dass ein Versäumnis dieses Kampfes für ihn neben einem Imageverlust und enormen Umsatzeinbußen, irreparable Auswirkungen auf seine sportliche Karriere haben würde.
"Da mit Sturms gestern bei Gericht eingereichter Erklärung feststeht, dass der Kampf Sturm vs. Golovkin nicht stattfinden wird, ist der Grund für Universums Verfügungsantrag entfallen, so dass er zurückgenommen werden konnte" teilte Universum per Presseerklärung mit. Und weiter: "Davon unberührt bleibt das ebenfalls vor dem Landgericht Hamburg anhängige Hauptsacheverfahren zwischen den Parteien, mit dem Felix Sturm gerichtlich feststellen lassen will, dass sein bis November 2012 geltender Exklusivvertrag mit Universum aufgrund seiner fristlosen Kündigung vom 4.8.2009 beendet worden ist. Universum hat hiergegen ihrerseits am 28. Januar 2010 Widerklage erhoben, mit der er verurteilt werden soll, an der Vereinbarung und Durchführung der von Universum zu beschaffenden Boxkämpfe mitzuwirken und vertragswidrige eigenmächtige Verhandlungs- und Wettkampfaktivitäten zu unterlassen. Mit einer Entscheidung hierüber ist erst in wenigen Monaten zu rechnen."
Felix Sturm äußerte sich auf seiner Homepage zu diesem Thema wie folgt: "Universum Box Promotion hat heute Ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Boxweltmeister Felix Sturm mangels Aussicht auf Erfolg zurückgenommen. Dies ist ein erster Etappensieg für Sturm in seiner Auseinandersetzung über die Beendigung seines Managervertrages mit Universum. Dem Gericht lagen umfangreiche Schriftsätze beider Parteien vor, über deren Inhalt heute verhandelt werden sollte. Die Verhandlung wurde nach der Antragsrücknahme abgesagt, die Kosten des Verfahrens hat Universum zu tragen."
zurückIngo Barrabas, 06.03.2010